Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sind notwendig:

  • es liegt ein sexuell übergriffiges Verhalten vor, das einer Straftat entspricht,
  • es gibt ein wenigstens teilweises Schuldeingeständnis der übergriffigen Jungen bzw. Mädchen
  • es besteht eine Bereitschaft der Jungen und Mächen, ihr Verhalten zu verändern.

Desweiteren braucht es:

  • einen verpflichtende Rahmen (z.B. Therapieweisungen durch die Justiz, Auflagen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt),
  • Informationen über die Delikte (z.B. aus Akten),
  • Schweigepflichtentbindungen,
  • Absprachen zur Kooperation und gegenseitigen Information im Helfersystem (Jugendamt, Bewährungshilfe, Heimeinrichtungen, etc.),
  • Absprachen zur Rückfallprävention mit Fachkräften und Eltern.