Im Zuge der Entwicklung der Beratungsstelle LIEBIGneun haben wir uns ausführlich mit der Frage beschäftigt, wie wir „parteiliche Opferarbeit“ und „opfergerechte Täterarbeit“ unter dem Dach eines Trägers gut „unter einen Hut“ bringen. Dabei war uns wichtig, dass auf allen Ebenen der Angebote klar bleibt, ob jemand zu uns kommt, um von den Folgen erlittener Gewalt entlastet zu werden oder um darin unterstützt zu werden, für ausgeübte Gewalt Verantwortung zu übernehmen.
Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 beschäftigen wir uns vor dem Hintergrund dieses Entwicklungsprozesses und auf der Basis unserer Erfahrung aus der Fallarbeit in beiden Beratungsstellen mit der Frage, wie man Angebote für Opfer und Täter*in gut „unter einen Hut“ bringen kann, wenn beide in derselben vollstationären Einrichtung leben.