Folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sind notwendig:
- es liegt ein sexuell übergriffiges Verhalten vor, das einer Straftat entspricht,
- es gibt ein wenigstens teilweises Schuldeingeständnis der übergriffigen Jungen bzw. Mädchen
- es besteht eine Bereitschaft der Jungen und Mächen, ihr Verhalten zu verändern.
Desweiteren braucht es:
- einen verpflichtende Rahmen (z.B. Therapieweisungen durch die Justiz, Auflagen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt),
- Informationen über die Delikte (z.B. aus Akten),
- Schweigepflichtentbindungen,
- Absprachen zur Kooperation und gegenseitigen Information im Helfersystem (Jugendamt, Bewährungshilfe, Heimeinrichtungen, etc.),
- Absprachen zur Rückfallprävention mit Fachkräften und Eltern.